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Innovatives System zur Bereitstellung von „Echtzeitdaten“ bei der Einreise eingeführt

Um die irreguläre Migration effektiver zu kontrollieren, plant die Europäische Union die Einführung eines neuen elektronischen Einreisesystems, das als Entry/Exit-System (EES) bekannt ist. In einer heutigen Mitteilung haben Vertreter des Europaparlaments und der Regierungen der EU-Mitgliedstaaten in Brüssel einen schrittweisen Start dieses Systems vereinbart.

Funktionsweise des Entry/Exit-Systems

Das EES soll künftig automatisiert erfassen, welche Nicht-EU-Bürger in einen EU-Mitgliedstaat ein- oder ausreisen. Hierbei kommen biometrische Daten wie Fingerabdrücke und Gesichtsbilder zum Einsatz. Diese Datenbank wird es den Mitgliedstaaten ermöglichen, in Echtzeit auf Informationen über Reisedaten und den Aufenthaltsstatus von Drittstaatsangehörigen zuzugreifen. Ein zentrales Ziel des Systems ist es, festzustellen, ob Personen sich länger als erlaubt im Schengen-Raum aufhalten.

Die Einführung des Systems ist in eine sechsmonatige Phase unterteilt. In den ersten beiden Monaten dürfen die Mitgliedstaaten das EES vorerst ohne biometrische Daten betreiben. Ab dem dritten Monat sollen mindestens 35 Prozent der Grenzübertritte über das neue System abgewickelt werden. Die vollständige Umstellung auf das EES ist bis spätestens nach einem halben Jahr geplant. Während dieser Zeit wird weiterhin das manuelle Stempeln der Reisepässe praktiziert.

Erwartungen und nächste Schritte

Der zuständige EU-Kommissar Magnus Brunner äußerte sich optimistisch über die Vorteile des neuen Einreisesystems. Er betonte, dass das EES dabei helfen werde, bestehende Lücken im Grenzkontrollsystem zu schließen. „Zum ersten Mal werden wir über vollständige, zuverlässige Echtzeitinformationen darüber verfügen, wer den Schengen-Raum betritt und verlässt“, erklärte Brunner in der Mitteilung.

Ein konkretes Startdatum für die Einführung des neuen Systems steht derzeit noch aus. Laut den Informationen der EU-Staaten ist ein gesonderter Beschluss der Kommission erforderlich, um das EES offiziell zu aktivieren. Die erzielte Einigung muss zudem noch formal vom Rat und dem Parlament der EU bestätigt werden, bevor das System in Kraft treten kann.

Quelle: https://orf.at/stories/3394345/

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